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 Liebeszeitung - Liebe, Lust und Sex
Warnung! Teile dieser Texte könnten mithilfe menschlicher Intelligenz erzeugt worden sein.

Kooperationen: was geht, was vielleicht geht und was gar nicht geht

Da im Bereich der Liebe, der Sexualität und der Erotik zahllose Produkte und Dienstleistungen angeboten werden, bleibt nicht aus, dass in diesem Blog das eine oder andere Produkt (oder auch manche Webseite) erwähnt wird. Dabei ist die Frage, was aus meiner Sicht wünschenswert ist und was nicht. Und ganz generell ist es so: Wenn das Interesse von mir ausgeht, ist es keine Werbung – geht das Interesse hingegen von Ihnen aus, kann es Werbung sein. Ich habe Ihnen sieben Möglichkeiten aufgezeichnet, wie die Zusammenarbeit aussehen kann. Die Liebeszeitung nimmt (außer in Anzeigen) keine "Fremdtexte", die üblicherweise im Jargon als "freie Artikelplätze" bezeichnet werden.


1. Innovationen, Neugründungen

Sie beginnen ein neues Geschäft, das zu dem Themenkreis dieses Magazins passt. Dann interessiert mich zumeist, wie Sie darauf gekommen sind und was Sie planen.

2. Ich halte ein Produkt oder eine Dienstleistung für erwähnenswert.

Dann ist von vornherein alles in Ordnung. Sie stellen das Produkt zur Verfügung, und ich beschreibe es objektiv. Selbstverständlich schreibe ich auch über Produkte, die ich nicht in Händen halte – aber nur, wenn sie mich tatsächlich interessierten.

3. Sie bieten Produkte oder Dienstleistung, die ich austesten soll.

Das kann ich natürlich tun, muss aber dann erwähnen, dass mir das Produkt oder die Dienstleistung kostenfrei zur Verfügung stand. Sie dürfen wohlwollende Objektivität erwarten, aber keine Lobhudelei.

4. Kultur ist für alles gut.

Sie verlegen oder schreiben Bücher? Sie haben eine Galerie? Auch kein Problem – was von kulturellem Interesse ist, ist auch von öffentlichem Interesse. Ich würde in diesem Fall um das Buch bitten, um mir selbst ein Bild zu machen.

5. Hinweise auf ein Unternehmen.

Wenn ich von einem Unternehmen Hintergrundwissen bekomme, über dessen Produkte oder Dienstleistungen ich schreiben möchte, kann ich selbstverständlich drauf hinweisen, von wem ich diese Informationen bezogen habe. Das ist nicht nur fair, sondern auch üblich.

6. Sie wollen einen Fremdartikel platzieren.

Artikel, die ausschließlich dazu bestimmt sind, für Ideen, Dienstleistungen oder Produkte zu werben kann ich nicht annehmen, auch wenn sie angeblich „informativ“ sind. Es sei denn, es handelte sich um Anzeigen mit deutlicher Kennzeichnung. Sie wissen sicher, dass „Advertorials“ Schleichwerbung sind.

7. Werbung.

Ich bin verpflichtet, offenkundige Werbung vom redaktionellen Inhalt zu trennen. Das heißt nicht, dass diese Werbung in der Rand- oder Kopfspalte stehen muss – sie kann auch aus Artikeln bestehen, die mit „Werbung“ oder einem ähnlichen, allgemein verständlichen Begriff gekennzeichnet sind. Das sieht dann etwa so aus:

werbung

Ein Beispiel für die Vorstellung von Produkten und/oder Unternehmen finden Sie hier: es wurde nicht gesponsert, sondern dient ausschließlich Ihrer Information, was möglich ist.

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