Begriffsklärung - warum der Begriff "Prostitution" nicht eindeutig ist
Alle Phänomene der Sexualmoral lassen sich unter drei Gesichtspunkten betrachten, und so ist es auch mit der Prostitution:
1. Die Erste ist die „juristische Würdigung“, das heißt, welche Gesetze (gleich, aus welchen Gründen) Prostitution erlauben oder verbieten.
2. Die Zweite ist die gesellschaftliche Sichtweise: Sie versucht zu beurteilen, welche Auswirkungen Prostitution auf die Gesellschaftsordnung einerseits und auf die Prostituierten, Freier, Bordellbesitzer und andere Beteiligte hat.
3. Die Dritte ist die ethische Betrachtungsweise: Ist es ethisch vertretbar, Sex oder vergleichbare Dienstleistungen gegen Geld zu verkaufen oder zu kaufen?
Die drei erwähnten Sichtweisen können erheblich voneinander abweichen, wie in der gegenwärtigen Diskussion immer wieder deutlich wird. Selbstverständlich gibt es noch andere Sicht- und Betrachtungsweisen. Doch diese drei sind diejenigen, die am meisten diskutiert werden.
Wenig beachtet oder gar nicht als "Prostitution" deklariert
Weniger beachtet wird der Handel mit sexuellen Dienstleistungen in mehr oder weniger festen Beziehungen, die Abgeltung solcher Leistungen in pauschaler Form oder gar die Proforma-Entlohnung in einem „regulären“ Arbeitsverhältnis. Hier beginnt die berühmte „Grauzone“.
Verallgemeinerung - Sex gegen Geld
Ganz generell spricht die Gesellschaftsordnung nahezu einheitlich dann von „Prostitution“, wenn sich eine Person beständig („notorisch“) oder beruflich gegen Bezahlung anbietet, an wechselnden Partnern sexuelle Dienstleistungen zu vollziehen.
Bild: Erzeugt aus dem Titel eines 1940er Kriminal-Magazins
1. Die Erste ist die „juristische Würdigung“, das heißt, welche Gesetze (gleich, aus welchen Gründen) Prostitution erlauben oder verbieten.
2. Die Zweite ist die gesellschaftliche Sichtweise: Sie versucht zu beurteilen, welche Auswirkungen Prostitution auf die Gesellschaftsordnung einerseits und auf die Prostituierten, Freier, Bordellbesitzer und andere Beteiligte hat.
3. Die Dritte ist die ethische Betrachtungsweise: Ist es ethisch vertretbar, Sex oder vergleichbare Dienstleistungen gegen Geld zu verkaufen oder zu kaufen?
Die drei erwähnten Sichtweisen können erheblich voneinander abweichen, wie in der gegenwärtigen Diskussion immer wieder deutlich wird. Selbstverständlich gibt es noch andere Sicht- und Betrachtungsweisen. Doch diese drei sind diejenigen, die am meisten diskutiert werden.
Wenig beachtet oder gar nicht als "Prostitution" deklariert
Weniger beachtet wird der Handel mit sexuellen Dienstleistungen in mehr oder weniger festen Beziehungen, die Abgeltung solcher Leistungen in pauschaler Form oder gar die Proforma-Entlohnung in einem „regulären“ Arbeitsverhältnis. Hier beginnt die berühmte „Grauzone“.
Verallgemeinerung - Sex gegen Geld
Ganz generell spricht die Gesellschaftsordnung nahezu einheitlich dann von „Prostitution“, wenn sich eine Person beständig („notorisch“) oder beruflich gegen Bezahlung anbietet, an wechselnden Partnern sexuelle Dienstleistungen zu vollziehen.
Bild: Erzeugt aus dem Titel eines 1940er Kriminal-Magazins
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