Die Rolle der Mitgift im frühen 19. Jahrhundert
Im frühen 19. Jahrhundert wurde kaum eine bürgerliche Tochter ohne Mitgift verheiratet. Diese wurde zwischen dem Bewerber „um die Hand der Tochter“ und dem Brautvater ausgehandelt. Manchem heutigen Zeitgenossen scheinen die Beträge völlig utopisch zu sein. Und doch sind sie Realität, denn die Ehefrau sollte auf keinen Fall auf Kosten ihres zukünftigen Gatten leben – die Mitgift musste für ihren Unterhalt ein ganzes Leben lang reichen.
Der Brautvater zahlte den Unterhalt für die Zukunft
Man muss sich vergegenwärtigen, dass der Brautvater die Mitgift aus seinem Vermögen aufbringen musste. Sollte die Tochter „standesgemäß“ auf hohem Niveau verheiratet werden, waren dazu erhebliche Summen erforderlich, um die Mitgift zu zahlen. Nach glaubwürdigen Überlieferungen musste sie mindestens 10.000 Mark betragen.
Die Höhe der Mitgift
Historische Quellen sowie Forscher nennen Beträge von 10.000 bis zu 80.000 Mark. (1,2) Bei einem Betrag von 50.000 Mark und der damals gängigen Verzinsung für langfristige Einlagen von etwa fünf Prozent (3) ergab dies ein monatliches Einkommen (soweit es klug angelegt wurde) von ca. 210 Mark. Obgleich dieser Betrag heute nach Kaufkraftvergleich als „sehr hoch“ angesehen weder muss, darf man nicht vergessen, dass damit ein „standesgemäßes“ Leben bezahlt werden musste. Wenn der Vater beispielsweise nur 10.000 Mark aufbieten konnte, hatte er nur noch geringe Aussichten, die Tochter entsprechend zu verheiraten. Mit 42 Mark kam man auch damals nicht sehr weit. So viel kostete - alles in allem – fast schon eine Dienstmagd (4).
Manchmal sollte die Mitgift auch dazu dienen, einen „Titel“ zu heiraten – beispielsweise eine „verarmten Adligen“. Die Titulierung „Gräfin“ oder „Baronin“ war für manche Frauen absolut verlockend, denn das Bürgertum versuchte oft, den Adel zu imitieren.
Das Ende der Mitgift
Die Jagd nach Ehemännern mithilfe der Mitgift endete nicht ausschließlich wegen des zeitgeschichtlichen Wandels, der überall in Europa ähnlich verlief. Ursache war vielmehr die enorme Geldentwertung in Deutschland zwischen 1916 und 1923, die alle Vermögen zusammenschmelzen ließ.
Die Mitgift in Geld wurde daraufhin zunächst durch die Aussteuer ersetzt, also eine Ausstattung mit Sachwerten. In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg kam die Idee auf, die Ausbildung der Frau zu fördern und damit das „Heiratsgut“ zu ersetzen. Heute gilt eine gute Ausbildung immer noch als die beste Voraussetzung, um die gleichberechtigte Ehe einzugehen.
Hinweise:
(1) Die Beträge in der damaligen Währung müssen etwa mit der Zahl sieben multipliziert werden, um die Kaufkraft in Euro umzurechnen.
(2) Quellen ergeben sich aus der Literatur (z.B. Buddenbrocks) und aus der Forschung anhand von Heiratsanzeigen.
(3) Oftmals werden Zinsen im 19. Jahrhundert mit 10 Prozent angesetzt. Offenbar handelt es sich dann nicht um Habenzinsen.
(4) Nach Wikipedia.
(5) Einkommensstatistiken aus dem 19. oder frühen 20. Jahrhundert zum Vergleich.
Der Brautvater zahlte den Unterhalt für die Zukunft
Man muss sich vergegenwärtigen, dass der Brautvater die Mitgift aus seinem Vermögen aufbringen musste. Sollte die Tochter „standesgemäß“ auf hohem Niveau verheiratet werden, waren dazu erhebliche Summen erforderlich, um die Mitgift zu zahlen. Nach glaubwürdigen Überlieferungen musste sie mindestens 10.000 Mark betragen.
Die Höhe der Mitgift
Historische Quellen sowie Forscher nennen Beträge von 10.000 bis zu 80.000 Mark. (1,2) Bei einem Betrag von 50.000 Mark und der damals gängigen Verzinsung für langfristige Einlagen von etwa fünf Prozent (3) ergab dies ein monatliches Einkommen (soweit es klug angelegt wurde) von ca. 210 Mark. Obgleich dieser Betrag heute nach Kaufkraftvergleich als „sehr hoch“ angesehen weder muss, darf man nicht vergessen, dass damit ein „standesgemäßes“ Leben bezahlt werden musste. Wenn der Vater beispielsweise nur 10.000 Mark aufbieten konnte, hatte er nur noch geringe Aussichten, die Tochter entsprechend zu verheiraten. Mit 42 Mark kam man auch damals nicht sehr weit. So viel kostete - alles in allem – fast schon eine Dienstmagd (4).
Manchmal sollte die Mitgift auch dazu dienen, einen „Titel“ zu heiraten – beispielsweise eine „verarmten Adligen“. Die Titulierung „Gräfin“ oder „Baronin“ war für manche Frauen absolut verlockend, denn das Bürgertum versuchte oft, den Adel zu imitieren.
Das Ende der Mitgift
Die Jagd nach Ehemännern mithilfe der Mitgift endete nicht ausschließlich wegen des zeitgeschichtlichen Wandels, der überall in Europa ähnlich verlief. Ursache war vielmehr die enorme Geldentwertung in Deutschland zwischen 1916 und 1923, die alle Vermögen zusammenschmelzen ließ.
Die Mitgift in Geld wurde daraufhin zunächst durch die Aussteuer ersetzt, also eine Ausstattung mit Sachwerten. In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg kam die Idee auf, die Ausbildung der Frau zu fördern und damit das „Heiratsgut“ zu ersetzen. Heute gilt eine gute Ausbildung immer noch als die beste Voraussetzung, um die gleichberechtigte Ehe einzugehen.
Hinweise:
(1) Die Beträge in der damaligen Währung müssen etwa mit der Zahl sieben multipliziert werden, um die Kaufkraft in Euro umzurechnen.
(2) Quellen ergeben sich aus der Literatur (z.B. Buddenbrocks) und aus der Forschung anhand von Heiratsanzeigen.
(3) Oftmals werden Zinsen im 19. Jahrhundert mit 10 Prozent angesetzt. Offenbar handelt es sich dann nicht um Habenzinsen.
(4) Nach Wikipedia.
(5) Einkommensstatistiken aus dem 19. oder frühen 20. Jahrhundert zum Vergleich.